NETZZUGANG / ENTGELTE
ÄNDERUNG DER NETZENTGELTE:
In dem Netzgebiet der SWL Energienetz- und Entsorgungsgesellschaft mbH wurden keine individuellen Entgelte für den Netzzugang vereinbart.
PREISE FÜR DIE NETZNUTZUNG
PREISE FÜR DEN NETZANSCHLUSS
VERMIEDENE NETZENTGELTE
HOCHLASTZEITFENSTER
Letztverbraucher mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.
Ist aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzengelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
Adresse
SWL Energienetz- und Entsorgungsgesellschaft mbH
An der Mühlenbreede 4
49525 Lengerich
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Frau Heike Seidel
Telefon: 05481 / 8005-22222
E-Mail-Adresse: info@swl-unser-stadtwerk.de