Seit der Einführung des § 14a EnWG profitieren Eigentümer von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, von reduzierten Netzentgelten. Die Netzentgelte werden für diese Geräte gesenkt. Das soll die Netzstabilität fördern und die Verbrauchsspitzen besser abfangen.
Es stehen zwei Berechnungsansätze, sogenannte Module der Netzentgeltreduzierung, zur Auswahl: Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung) und Modul 2 (prozentuale Netzentgeltreduzierung).
Bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh kann entweder Modul 1 oder Modul 2 angewendet werden. Bei einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh im Jahr ist nur Modul 1 möglich.
Bei der Inbetriebsetzung der Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gilt Modul 1 als Defaultmodul.
Modul 2 muss durch den Lieferanten beim Netzbetreiber über die üblichen Marktprozesse bestellt werden. Für Modul 2 müssen weitere Anforderungen (bspw. ein separater Zählpunkt für die Steuerbare Verbrauchseinrichtungen) gegeben sein.
- Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung)
Modul 1 bietet eine feste, pauschale Entlastung unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Dieses Modul wird automatisch bei allen neuen Anlagen hinterlegt, es sei denn, der Nutzer entscheidet sich aktiv für Modul 2.
- Es gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ohne separate Zähler betrieben werden, wie Wärmepumpen oder Wallboxen.
- Die Höhe der Entlastung variiert je nach Netzbetreiber und liegt laut Bundesnetzagentur zwischen 110 und 190 Euro brutto pro Jahr. Diese Pauschale soll die Stromkosten dauerhaft reduzieren, indem sie einen festen Betrag von den Netzentgelten abzieht.
- Modul 1 bietet eine unkomplizierte Lösung, da keine zusätzlichen technischen Voraussetzungen erforderlich sind. Für Geräte ohne speziellen Zähler ist dies die bevorzugte Option.
- Folgende Messkonzepte können verwendet werden:

- Modul 2 (prozentuale Netzentgeltreduzierung)
Modul 2 bietet eine variable, prozentuale Reduzierung, die abhängig vom tatsächlichen Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist.
- Dieses Modul gilt ausschließlich für Geräte, die mit einem separaten Zähler ausgestattet sind. Der zweite Zähler misst den spezifischen Stromverbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung, beispielsweise einer Wärmepumpe oder Wallbox.
- Die Reduzierung der Netzentgelte erfolgt auf den Arbeits- oder Leistungspreis und hängt von der Steuerungshäufigkeit durch den Netzbetreiber ab. In Spitzenzeiten, in denen der Netzbetreiber die Leistung der Geräte drosselt, werden die Netzentgelte prozentual reduziert. Die Entlastung kann hierbei bis zu 40 Prozent der verbrauchten Leistung betragen, was je nach Verbrauch zu erheblichen Einsparungen führen kann.
- Für die Teilnahme an Modul 2 ist ein separater Zähler erforderlich, der den Stromverbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung misst. Zudem muss der Vertrag mit dem Energieversorger entsprechend angepasst werden.
- Folgende Messkonzepte können verwendet werden:

- Modul 3 der Netzentgelte wird voraussichtlich ab dem April 2025 verfügbar sein und ermöglicht die Abrechnung von zeitvariablen Netzentgelten. Dieses Modul wird unterschiedliche Preisstufen innerhalb eines Tages festlegen, um die typische Auslastung des Netzes zu berücksichtigen. Es kann auch mit anderen Modulen kombiniert werden, um die Flexibilität und Effizienz der Netznutzung zu erhöhen.